Kurzleitfaden Schadensausgleich, Neustarthilfe Plus, Beschluss Seeon und Wahlkorridor

Kur­zleit­faden zur Bun­desregelung Schadensausgleich

Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat zum neuen Schaden­sregime „Bun­desregelung Schaden­saus­gle­ich“, der einen weit­eren Bei­hil­fer­ah­men von bis zu 40 Mil­lio­nen Euro pro Unternehmen umfasst, einen Kurzüberblick veröf­fentlicht, den Sie hier find­en.

Weit­ere Details zur „Bun­desregelung Schaden­saus­gle­ich“ find­en sich hier in den FAQs zu Bei­hil­fer­egelun­gen, dort ins­beson­dere unter Punkt A) IV.

Antragsstart für die Neustarthil­fe Plus

Ab sofort kön­nen Soloselb­st­ständi­ge, Ein-Per­so­n­en-Kap­i­talge­sellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befris­tete Beschäftigte in den Darstel­len­den Kün­sten einen Direk­tantrag auf Neustarthil­fe Plus stellen. Mehr dazu hier.

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