Ergebnisse der Kabinettsitzung vom 28.07.2021

Zur Umset­zung der neuen Regelun­gen hat das Bay­erische Gesund­heitsmin­is­teri­um die entsprechen­den Änderun­gen im Rah­men der Verord­nung zur Änderung der Dreizehn­ten Bay­erischen Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung vom 27. Juli 2021 verkün­det; beglei­t­end dazu wurde eine Begrün­dung der Änderun­gen veröffentlicht.

Die kon­so­li­dierte Fas­sung der geän­derten 13. Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung find­en Sie im Anhang.

Coro­na-Härte­fall­hil­fe: Ver­längerung bis September

Die Bay­erische Staat­sregierung hat grünes Licht für die Ver­längerung der Bay­erischen Coro­na-Härte­fall­hil­fe gegeben. Der Förderzeitraum umfasst nun auch die Monate Juli bis Sep­tem­ber 2021 (bish­er Novem­ber 2020 bis Juni 2021). Der Zeitraum der Bay­erischen Härte­fall­hil­fe entspricht damit dem der Über­brück­ung­shil­fe des Bun­des, die als Über­brück­ung­shil­fe III Plus eben­falls bis Sep­tem­ber 2021 ver­längert wurde.

Die Härte­fall­hil­fe fördert Unternehmen und Selb­st­ständi­ge, die auf­grund Coro­na-bed­ingter Umsatzein­brüche in ihrer Exis­tenz bedro­ht sind, aber bish­er keine staatlichen Hil­fen bekom­men kon­nten. Erstat­tet wer­den betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Mit dem Pro­gramm wird auch die Antrags­frist der Bay­erischen Coro­na-Härte­fall­hil­fe um zwei Monate ver­längert. Anträge kön­nen bis 31. Okto­ber 2021 über einen prüfend­en Drit­ten, zum Beispiel einen Steuer­ber­ater, gestellt wer­den. Eine eigens ein­berufene Härte­fal­lkom­mis­sion entschei­det im Einzelfall über eine Förderung. Die Indus­trie- und Han­del­skam­mer München und Ober­bay­ern ist Bewil­li­gungsstelle und zahlt die Hil­fen aus.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Bay­erischen Härte­fall­hil­fe find­en Sie hier.

Verod­nung als PDF

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner