Verlängerung Lockdown, Dezemberhilfe und Beschluss-Entwürfe Klausurtagung CSU-Landesgruppe

Aktu­al­isiert: 08.01.2021

Liebe Vor­stand­skol­legin­nen und ‑kol­le­gen, liebe Kreisvor­sitzende unser­er Mittelstands-Union,

heute hat der Bay­erische Min­is­ter­rat getagt und die gestern im Rah­men der Bund-Län­der-Kon­ferenz gefassten Beschlüsse in Lan­desrecht umge­set­zt. Es wurde u.a. fol­gende Punk­te beschlossen, die ab kom­menden Mon­tag, den 11. Jan­u­ar in Kraft treten sollen:

  1. Die derzeit in Bay­ern gel­tenden Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men wer­den über den 10. Jan­u­ar 2021 hin­aus bis zunächst zum 31. Jan­u­ar 2021 ver­längert.Darüber hin­aus gel­ten fol­gende weit­ere Maß­nah­men:Pri­vate Zusam­menkün­fte wer­den nur noch im Kreis der Ange­höri­gen des eige­nen Haus­standes und mit max­i­mal ein­er weit­eren nicht im Haushalt leben­den Per­son ges­tat­tet. Abwe­ichend davon ist die wech­sel­seit­ige, unent­geltliche, nicht geschäftsmäßige Beauf­sich­ti­gung für Kinder unter 14 Jahren in fes­ten, famil­iär oder nach­barschaftlich organ­isierten Betreu­ungs­ge­mein­schaften zuläs­sig, wenn sie Kinder aus höch­stens zwei Hausstän­den umfasst.In Land­kreisen und kre­is­freien Städten mit ein­er Sieben-Tages-Inzi­denz von über 200 Fällen pro 100.000 Ein­wohn­er sind touris­tis­che Tage­saus­flüge über einen Umkreis von 15 Kilo­me­tern um den Wohnort (d.h. die poli­tis­che Gemeinde) hin­aus unter­sagt.Betrieb­skan­ti­nen wer­den geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zuläs­sig bleibt die Abgabe von mit­nah­me­fähi­gen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
  2. Imp­fun­gen möglichst bre­it­er Bevölkerungs­grup­pen gegen das Coro­na-Virus sind das Mit­tel, um auf abse­hbare Zeit eine Rück­kehr zur Nor­mal­ität zu ermöglichen. Der Min­is­ter­rat begrüßt es daher, dass es mit gemein­schaftlichen Anstren­gun­gen auf Lan­des- und Bun­de­sebene gelun­gen ist, unmit­tel­bar nach Wei­h­nacht­en 2020 mit der Impfkam­pagne zu starten: Der Bund hat im Rah­men ein­er gesam­teu­ropäis­chen Lösung die Beschaf­fung von Impf­stof­fen organ­isiert, während die Län­der ins­beson­dere durch die flächen­deck­ende Errich­tung von Impfzen­tren für die notwendi­ge Impfin­fra­struk­tur gesorgt haben. Dieses große Pro­jekt muss mit aller Kraft weit­er vor­angetrieben wer­den: Für alle Impfwilli­gen muss – entsprechend der Pri­or­isierung in der Coro­n­avirus-Impfverord­nung – Impf­stoff in aus­re­ichen­der Menge zugänglich gemacht wer­den: Weit­ere Impf­stoffe müssen geprüft und zuge­lassen wer­den. Aus­re­ichend Dosen müssen beschafft wer­den. Die Pro­duk­tion von Impf­stoff in Deutsch­land muss erhöht wer­den. Vor diesem Hin­ter­grund begrüßt der Min­is­ter­rat die in Tele­fonkon­ferenz der Bun­deskan­z­lerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der vom 5. Jan­u­ar 2021 vere­in­barten weit­eren Anstren­gun­gen des Bun­des mit Blick auf die Beschaf­fung der Impf­stoffe. Gle­ichzeit­ig wer­den die Bay­erischen Impfzen­tren zeit­na­he Ter­mine für diejeni­gen gewährleis­ten, die mit der Imp­fung an der Rei­he sind und sich impfen lassen wollen.
  3. Der Min­is­ter­rat bekräftigt, dass die Bil­dung unser­er Kinder und Jugendlichen von größter Bedeu­tung ist. Der Schul­be­trieb gewährleis­tet nicht nur die späteren Chan­cen im Leben und damit das Fortkom­men der gesamten Gesellschaft, son­dern ist auch von entschei­den­der Bedeu­tung für die soziale Teil­habe unser­er Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infek­tion­s­geschehen müssen die Schulen aber weit­er geschlossen bleiben. Dis­tanzun­ter­richt wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen ein­gerichtet. Eine Not­be­treu­ung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schü­lerin­nen und Schüler der Förder­schulen und Kinder mit Behin­derun­gen ange­boten. Sobald es das Infek­tion­s­geschehen nach dem 31. Jan­u­ar 2021 zulässt, wird eine Rück­kehr zum Präsen­zun­ter­richt – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.
  4. Kindertage­sein­rich­tun­gen, Kindertage­spflegestellen und organ­isierte Spiel­grup­pen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Not­be­treu­ung für Eltern, die ihre Kinder nicht selb­st betreuen kön­nen, wird eingerichtet.
  5. Die Ver­längerung der ein­schränk­enden Maß­nah­men führt zwangsläu­fig dazu, dass einige Wirtschafts­bere­iche, ins­beson­dere der Einzel­han­del, weit­er­hin erhe­bliche Ein­schränkun­gen ihres Geschäfts­be­triebes hin­nehmen müssen. Der Min­is­ter­rat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Über­brück­ung­shil­fe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indi­rekt von Schließun­gen betrof­fene Unternehmen vor­sieht. Es bleibt weit­er­hin von großer Wichtigkeit, dass Zahlun­gen zeit­nah erfol­gen. Der Min­is­ter­rat appel­liert an den Bund, Abschlagszahlun­gen und zeit­na­he reg­uläre Auszahlun­gen gemein­sam mit den Län­dern zu ermöglichen. Weit­er soll es dem Einzel­han­del unter strik­ter Wahrung von Schutz- und Hygien­ekonzepten (ins­beson­dere gestaffelte Zeit­fen­ster zur Abhol­ung) sowie umfassender Ver­wen­dung von FFP2-Masken möglich sein, soge­nan­nte click-and-col­lect oder call-and-col­lect Leis­tun­gen – d.h. die Abhol­ung online oder tele­fonisch bestell­ter Ware – anzubieten.
  6. Für Ein­reisen aus Risiko­ge­bi­eten nach Deutsch­land bekräftigt der Min­is­ter­rat die bere­its mit Min­is­ter­rats­beschluss vom 22. Dezem­ber 2020 etablierte Zwei-Test-Strate­gie: Ein Test ist im unmit­tel­baren Zusam­men­hang mit der Ein­reise vorzule­gen. Dieser Test darf bei Ein­reise max­i­mal 48 Stun­den alt sein oder muss unmit­tel­bar nach Ein­reise vorgenom­men wer­den. Ein weit­er­er Test ist für die Verkürzung ein­er beste­hen­den Quar­an­tän­ev­erpflich­tung am fün­ften Tag nach Ein­reise erforder­lich. Die Berichte über neue Muta­tio­nen des Coro­na-Virus nimmt der Min­is­ter­rat mit großer Sorge zur Ken­nt­nis. Dies gilt ins­beson­dere mit Blick auf die in Großbri­tan­nien und der Repub­lik Südafri­ka aufge­trete­nen Vari­anten. Ein Ein­trag dieser Muta­tio­nen ins Bun­des­ge­bi­et muss ver­mieden wer­den. Der Min­is­ter­rat appel­liert an den Bund, weit­er geson­derte Regeln ins­beson­dere zur Testpflicht vor Ein­reise für diese beson­deren Risiko­ge­bi­ete zu erlassen. Im Übri­gen weist der Min­is­ter­rat noch ein­mal ein­drück­lich darauf hin, dass Reisen in Risiko­ge­bi­ete ohne trifti­gen Grund unbe­d­ingt zu ver­mei­den sind und dass neben der Test- und Quar­an­tänepflicht eine Verpflich­tung zur dig­i­tal­en Ein­reisean­mel­dung bei Ein­reisen aus Risiko­ge­bi­eten besteht.
  7. Ein zen­traler Baustein zur drin­gend notwendi­gen Eindäm­mung des Infek­tion­s­geschehens ist die Reduzierung der Kon­tak­thäu­figkeit­en auch im beru­flichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeit­ge­ber wird daher erneut drin­gend appel­liert, alle Möglichkeit­en auszuschöpfen, um den Beschäftigten Home­of­fice zu ermöglichen. Anträ­gen von Beschäftigten des Freis­taats Bay­ern auf Home­of­fice soll grund­sät­zlich entsprochen werden.

Den voll­ständi­gen Beschluss find­en Sie hier.

Seit gestern fließen zudem die Abschlagszahlun­gen für die Dezem­ber­hil­fe. Anbei nochmals das Wichtig­ste im Überblick:

  • Antrags­berechtigt sind direkt und indi­rekt von den tem­porären Schließun­gen betrof­fene Unternehmen entsprechend den Regelun­gen der Novemberhilfe.
  • Es wer­den Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezem­ber 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezem­ber 2020 gewährt. Das europäis­che Bei­hil­fer­echt erlaubt eine Förderung von derzeit ins­ge­samt bis zu ein­er Mil­lion Euro ohne konkrete Nach­weise eines Schadens. Soweit es der bei­hil­fer­echtliche Spiel­raum der betrof­fe­nen Unternehmen angesichts schon bis­lang gewährter Bei­hil­fen zulässt, wird für die aller­meis­ten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vor­jahres­monats auf dieser Grund­lage gezahlt wer­den kön­nen. Zuschüsse zwis­chen ein­er und vier Mil­lio­nen Euro nach der Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe wur­den von Brüs­sel genehmigt. Die Bun­desregierung set­zt sich zudem bei der Europäis­chen Kom­mis­sion dafür ein, dass die Höch­st­be­träge für Klein­bei­hil­fen und Fixkosten des Tem­po­rary Frame­work deut­lich erhöht wer­den. Für Zuschüsse von über 4 Mil­lio­nen Euro laufen weit­ere Abstim­mungen mit der Europäis­chen Kom­mis­sion, um eine geson­derte Genehmi­gung auf Basis des Schaden­saus­gle­ichs des EU-Bei­hil­fer­echts zu erreichen.
  • Die Antrag­stel­lung erfol­gt über die IT-Plat­tform der Über­brück­ung­shil­fe. Der Antrag wird über Steuer­ber­ater, Wirtschaft­sprüfer oder andere Dritte erfol­gen. Soloselb­st­ständi­ge, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantra­gen, kön­nen die Anträge mit ihrem ELSTER-Zer­ti­fikat direkt stellen.

Die zuge­hörige Pressemit­teilung find­en Sie hier.

Heute und Mor­gen find­et die Klausur unser­er CSU im Bun­destag statt. Sie ste­ht unter dem Mot­to „Chan­cen schaf­fen, Rich­tung geben – für ein starkes Deutsch­land nach Coro­na“. Unser stel­lvertre­tender MU-Bezirksvor­sitzen­der Dr. Andreas Lenz, MdB hat uns vor­ab die Beschluss-Entwürfe zur Ver­fü­gung gestellt. Hier sind zahlre­iche unser­er Forderun­gen aufge­grif­f­en und übernommen.

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Bildung

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Chancen

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Digitalisierung

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Europa_

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Jobs_Wirtschaft

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Sicherheit

Hier nun die Beschlüsse:

BESCHLUSS_Richtung21_Außen_Europa

BESCHLUSS_Richtung21_Bildung

BESCHLUSS_Richtung21_Chancen_Gerechtigkeit

BESCHLUSS_Richtung21_Digitalisierung

BESCHLUSS_Richtung21_Jobs_Wirtschaft

BESCHLUSS_Richtung21_Sicherheit

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen, leit­en Sie die Infor­ma­tio­nen gerne auch wieder als eige­nen Newslet­ter an Ihre Mit­glieder im Kreisver­band weiter. 

Viele Grüße und alles Gute!
Ihr Thomas Gep­pert (Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern)

Kopf­bild: pix­abay Tumiso

Weihnachtsgrüße

Liebe Mit­glieder der MU, sehr geehrte Damen und Herren,

der Start in das Jahr 2020 war für viele von uns sich­er sehr pos­i­tiv, opti­mistisch, fröh­lich und voller Ideen für die Zukun­ft. Mit Taten­drang und Moti­va­tion starteten wir ins neue Jahr. Zunächst haben wir noch die Kom­mu­nal­wahl im März durchge­führt. Doch gle­ich danach wur­den wir vor ganz neue Her­aus­forderun­gen gestellt. Die Coro­na-Pan­demie bre­it­ete sich auch bei uns rapi­de aus und viele Betriebe mussten um ihre Exis­tenz rin­gen. Alle Ver­anstal­tun­gen incl. der Jahre­shauptver­samm­lung mit Neuwahl wur­den wegen COVID-19 abge­sagt. Welche weitre­ichen­den Auswirkun­gen das Virus noch auf die Wirtschaft haben sollte, kon­nten wir anfangs nicht abschätzen. Ver­schiedene Branchen wur­den gän­zlich abgeschnit­ten und wirtschaftlich­es Han­deln war nicht mehr möglich. Geschweige denn eine Pla­nungssicher­heit. Ger­ade jet­zt zeigt sich wieder, wie belast­bar die mit­tel­ständis­chen, zum Teil fam­i­lienge­führten, Betriebe sind. Es ist richtig, der Mit­tel­stand ist das Rück­grat der Wirtschaft.

Das Jahr 2020 hat durch die vie­len Vorschriften, Hygien­ekonzepte und Online-Besprechun­gen unseren Arbeit­sall­t­ag geprägt. Auch das kom­mende Wei­h­nachts­fest wird in diesem Jahr anders sein.

Wir wün­schen uns alle, dass wir die besinnliche Zeit um Wei­h­nacht­en mit der Fam­i­lie ver­brin­gen kön­nen. Die Kon­tak­te sind begren­zt und bei manchen von Ihnen kann die Fam­i­lie nicht zusam­men kom­men. Trotz dieser Ein­schränkun­gen möchte ich Ihnen im Namen des gesamten Vor­standes ein geseg­netes, fröh­lich­es und erhol­sames Wei­h­nachts­fest wünschen.

Für 2021 wün­sche ich Ihnen die allerbeste Gesund­heit, Glück, Zuver­sicht und weit­er­hin viel Erfolg.

Mit den besten Grüßen verbleibe ich
Ihre
Chris­tine Unzeitig
MU-Kreisvor­sitzende Dachau

Kopf­bild: pix­abay — Pexels

Informationen zur Novemberhilfe und aktualisierte Positiv-Liste

Liebe Vor­stand­skol­legin­nen und ‑kol­le­gen, liebe Kreisvor­sitzende unser­er Mittelstands-Union,

bei vie­len Betrieben sind die Abschlagszahlun­gen der Novem­ber­hil­fe schon auf dem Kon­to, bei anderen nicht — Grund für uns, hier nochmals nachzuhak­en. Nach­fol­gend erhal­ten Sie detail­lierte Infor­ma­tio­nen der für die Abwick­lung zuständi­gen IHK zum Thema:

  • Anträge auf „Novem­ber­hil­fe“ kön­nen seit dem 25. Novem­ber 2020 online gestellt wer­den. Die Modal­itäten des Pro­gramms sind hier abruf­bar.
  • Bis dato haben die IHK und alle anderen Bewil­li­gungsstellen in den Län­dern allerd­ings keine Möglichkeit zur Bear­beitung der gestell­ten Anträge. Grund ist, dass das benötigte IT-Sys­tem bis­lang nicht vom Bund bere­it­gestellt wurde. Bedauer­licher­weise ist es der IHK und allen anderen Bewil­li­gungsstellen deshalb noch nicht möglich Anträge nach Rück­sprache mit dem Antrag­steller zu ändern, zu begutacht­en oder gar zu bewil­li­gen. Der aktuelle Zeit­plan des IT-Dien­stleis­ters sieht vor, dass voraus­sichtlich ab dem 11. Jan­u­ar 2021 Anträge bear­beit­et und Auszahlun­gen angestoßen wer­den können.
  • Dieser Verzug zwis­chen der Möglichkeit zur Antrag­stel­lung ein­er­seits und der Möglichkeit zur Bear­beitung der Anträge ander­er­seits war bei der Über­brück­ung­shil­fe I und II eben­falls zu bekla­gen. Es ist zu befürcht­en, dass der Verzug auch bei der Über­brück­ung­shil­fe III sowie der „Dezem­ber­hil­fe“ entste­ht. In täglichen Tele­fonkon­feren­zen set­zen sich die IHK, das Bay­erische Wirtschaftsmin­is­teri­um und alle anderen Bewil­li­gungsstellen in den Län­dern bei den fed­er­führend zuständi­gen Bun­desmin­is­te­rien (Wirtschaft und Finanzen) und dem IT-Dien­stleis­ter für inhaltliche Verbesserun­gen und tech­nis­che Beschle­u­ni­gun­gen ein.
  • Zur Ver­mei­dung von Betrug wer­den die Abschlagszahlun­gen bzw. die Direk­tauszahlun­gen nur dann geleis­tet, sofern bei ein­er vom Bund vorgegeben, automa­tisierten Plau­si­bil­ität­sprü­fung keine größeren Auf­fäl­ligkeit­en auftreten. Daneben erfol­gt bei den Direk­tanträ­gen von Soloselb­st­ständi­gen eine ver­dacht­sun­ab­hängige Stich­probe.
  • Auf­grund der automa­tisierten Plau­si­bil­ität­sprü­fung und der ver­dacht­sun­ab­hängi­gen Stich­probe haben etliche Unternehmen und Selb­st­ständi­ge keine Abschlagszahlung bzw. Direk­tauszahlung erhal­ten. Das bet­rifft in Bay­ern aktuell ca. 10 % der Direk­tanträge und 33 % der Anträge, die über prüfende Dritte gestellt wur­den. Die betrof­fe­nen Antragssteller wer­den bis­lang vom Bund nicht darüber informiert und fra­gen ver­mehrt bei den Bewil­li­gungsstellen an, wann die Mit­tel aus­gezahlt wer­den. Auf­grund des o.g. Verzugs wird die Bear­beitung dieser Fälle und die Auszahlung lei­der erst möglich sein, wenn die Bewil­li­gungsstellen über das IT-Sys­tem verfügen.
  • Hinzu kommt, dass Soloselb­st­ständi­ge bis­lang keine Änderun­gen an ihren Anträ­gen vornehmen kön­nen. Soll­ten bei der Beantra­gung Fehler unter­laufen sein, erhal­ten sie deshalb bis­lang keine oder nicht die richtige Auszahlung. Auch die Möglichkeit zur Änderung von Anträ­gen wird voraus­sichtlich erst im Jan­u­ar 2021 gegeben sein.
  • Der Bund hat eine Hot­line ein­gerichtet, an die sich Antrag­steller wen­den kön­nen. Allerd­ings ist die Hot­line meist schlecht erre­ich­bar und/oder ver­weist teil­weise auf die IHK bzw. die anderen Bewil­li­gungsstellen. Auf­grund des fehlen­den IT-Sys­tems ist es der IHK bzw. den anderen Bewil­li­gungsstellen bedauer­licher­weise aber nicht möglich, Auskün­fte zu einzel­nen Fällen zu geben. Dem Bund ist diese kun­de­nun­fre­undliche Aus­rich­tung der eige­nen Hot­line bekan­nt. Er bemüht sich, die Fehler abzustellen. Eine Verbesserung kon­nte jedoch bis­lang nicht fest­gestellt werden.

Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat die von den bay­erischen Wirtschaft­sor­gan­i­sa­tio­nen vorgeschla­gene „Zwis­chen­fi­nanzierung“ durch Kred­itin­sti­tute aufge­grif­f­en. Die genauen Regelun­gen find­en sich in den FAQs des Bun­des, welche derzeit aktu­al­isiert werden.

Diese und weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf einem Merk­blatt der IHK im Anhang.

Wichtig in diesem Zusam­men­hang ist auch eine aktu­al­isierte Über­sicht der IHK, die alle im Zusam­men­hang mit der Pan­demie aufgelegten Wirtschaft­shil­fen auflis­tet und darüber Auskun­ft gibt, ab wann Anträge bear­beit­et wer­den kön­nen und mit der Auszahlung der Gelder zu rech­nen ist. Dies ist ins­beson­dere für Betriebe sehr wichtig, die über keine hohe Eigenkap­i­taldecke verfügen.

Eben­falls ange­hängt find­en Sie die leicht über­ar­beit­ete FAQ / Pos­i­tivliste, die lei­der erst ziem­lich spät gestern Abend oder heute früh auf die Web­site des Gesund­heitsmin­is­teri­ums eingestellt wurde. U.a. sind Reise­büros jet­zt unter den geschlosse­nen Betrieben ange­führt, die „Fahrzeugver­mi­etung“ wurde auf Wun­sch des StMGP wieder aus der Liste der erlaubten Betriebe gestrichen, statt dessen Autover­mi­et­sta­tio­nen wieder aufgenom­men. Hin­ter­grund ist, dass wohl Wohn­mo­bile als Alter­na­tive zur Unter­bringung von Besuch­ern ange­boten wurden.

PDFs zum Download:

Viele Grüße
Ihr Thomas Gep­pert (Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern)

Kopf­bild: pix­abay — Syaibatulhamdi

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