Informationen zur Novemberhilfe und aktualisierte Positiv-Liste

Liebe Vor­stand­skol­legin­nen und ‑kol­le­gen, liebe Kreisvor­sitzende unser­er Mittelstands-Union,

bei vie­len Betrieben sind die Abschlagszahlun­gen der Novem­ber­hil­fe schon auf dem Kon­to, bei anderen nicht — Grund für uns, hier nochmals nachzuhak­en. Nach­fol­gend erhal­ten Sie detail­lierte Infor­ma­tio­nen der für die Abwick­lung zuständi­gen IHK zum Thema:

  • Anträge auf „Novem­ber­hil­fe“ kön­nen seit dem 25. Novem­ber 2020 online gestellt wer­den. Die Modal­itäten des Pro­gramms sind hier abruf­bar.
  • Bis dato haben die IHK und alle anderen Bewil­li­gungsstellen in den Län­dern allerd­ings keine Möglichkeit zur Bear­beitung der gestell­ten Anträge. Grund ist, dass das benötigte IT-Sys­tem bis­lang nicht vom Bund bere­it­gestellt wurde. Bedauer­licher­weise ist es der IHK und allen anderen Bewil­li­gungsstellen deshalb noch nicht möglich Anträge nach Rück­sprache mit dem Antrag­steller zu ändern, zu begutacht­en oder gar zu bewil­li­gen. Der aktuelle Zeit­plan des IT-Dien­stleis­ters sieht vor, dass voraus­sichtlich ab dem 11. Jan­u­ar 2021 Anträge bear­beit­et und Auszahlun­gen angestoßen wer­den können.
  • Dieser Verzug zwis­chen der Möglichkeit zur Antrag­stel­lung ein­er­seits und der Möglichkeit zur Bear­beitung der Anträge ander­er­seits war bei der Über­brück­ung­shil­fe I und II eben­falls zu bekla­gen. Es ist zu befürcht­en, dass der Verzug auch bei der Über­brück­ung­shil­fe III sowie der „Dezem­ber­hil­fe“ entste­ht. In täglichen Tele­fonkon­feren­zen set­zen sich die IHK, das Bay­erische Wirtschaftsmin­is­teri­um und alle anderen Bewil­li­gungsstellen in den Län­dern bei den fed­er­führend zuständi­gen Bun­desmin­is­te­rien (Wirtschaft und Finanzen) und dem IT-Dien­stleis­ter für inhaltliche Verbesserun­gen und tech­nis­che Beschle­u­ni­gun­gen ein.
  • Zur Ver­mei­dung von Betrug wer­den die Abschlagszahlun­gen bzw. die Direk­tauszahlun­gen nur dann geleis­tet, sofern bei ein­er vom Bund vorgegeben, automa­tisierten Plau­si­bil­ität­sprü­fung keine größeren Auf­fäl­ligkeit­en auftreten. Daneben erfol­gt bei den Direk­tanträ­gen von Soloselb­st­ständi­gen eine ver­dacht­sun­ab­hängige Stich­probe.
  • Auf­grund der automa­tisierten Plau­si­bil­ität­sprü­fung und der ver­dacht­sun­ab­hängi­gen Stich­probe haben etliche Unternehmen und Selb­st­ständi­ge keine Abschlagszahlung bzw. Direk­tauszahlung erhal­ten. Das bet­rifft in Bay­ern aktuell ca. 10 % der Direk­tanträge und 33 % der Anträge, die über prüfende Dritte gestellt wur­den. Die betrof­fe­nen Antragssteller wer­den bis­lang vom Bund nicht darüber informiert und fra­gen ver­mehrt bei den Bewil­li­gungsstellen an, wann die Mit­tel aus­gezahlt wer­den. Auf­grund des o.g. Verzugs wird die Bear­beitung dieser Fälle und die Auszahlung lei­der erst möglich sein, wenn die Bewil­li­gungsstellen über das IT-Sys­tem verfügen.
  • Hinzu kommt, dass Soloselb­st­ständi­ge bis­lang keine Änderun­gen an ihren Anträ­gen vornehmen kön­nen. Soll­ten bei der Beantra­gung Fehler unter­laufen sein, erhal­ten sie deshalb bis­lang keine oder nicht die richtige Auszahlung. Auch die Möglichkeit zur Änderung von Anträ­gen wird voraus­sichtlich erst im Jan­u­ar 2021 gegeben sein.
  • Der Bund hat eine Hot­line ein­gerichtet, an die sich Antrag­steller wen­den kön­nen. Allerd­ings ist die Hot­line meist schlecht erre­ich­bar und/oder ver­weist teil­weise auf die IHK bzw. die anderen Bewil­li­gungsstellen. Auf­grund des fehlen­den IT-Sys­tems ist es der IHK bzw. den anderen Bewil­li­gungsstellen bedauer­licher­weise aber nicht möglich, Auskün­fte zu einzel­nen Fällen zu geben. Dem Bund ist diese kun­de­nun­fre­undliche Aus­rich­tung der eige­nen Hot­line bekan­nt. Er bemüht sich, die Fehler abzustellen. Eine Verbesserung kon­nte jedoch bis­lang nicht fest­gestellt werden.

Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat die von den bay­erischen Wirtschaft­sor­gan­i­sa­tio­nen vorgeschla­gene „Zwis­chen­fi­nanzierung“ durch Kred­itin­sti­tute aufge­grif­f­en. Die genauen Regelun­gen find­en sich in den FAQs des Bun­des, welche derzeit aktu­al­isiert werden.

Diese und weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf einem Merk­blatt der IHK im Anhang.

Wichtig in diesem Zusam­men­hang ist auch eine aktu­al­isierte Über­sicht der IHK, die alle im Zusam­men­hang mit der Pan­demie aufgelegten Wirtschaft­shil­fen auflis­tet und darüber Auskun­ft gibt, ab wann Anträge bear­beit­et wer­den kön­nen und mit der Auszahlung der Gelder zu rech­nen ist. Dies ist ins­beson­dere für Betriebe sehr wichtig, die über keine hohe Eigenkap­i­taldecke verfügen.

Eben­falls ange­hängt find­en Sie die leicht über­ar­beit­ete FAQ / Pos­i­tivliste, die lei­der erst ziem­lich spät gestern Abend oder heute früh auf die Web­site des Gesund­heitsmin­is­teri­ums eingestellt wurde. U.a. sind Reise­büros jet­zt unter den geschlosse­nen Betrieben ange­führt, die „Fahrzeugver­mi­etung“ wurde auf Wun­sch des StMGP wieder aus der Liste der erlaubten Betriebe gestrichen, statt dessen Autover­mi­et­sta­tio­nen wieder aufgenom­men. Hin­ter­grund ist, dass wohl Wohn­mo­bile als Alter­na­tive zur Unter­bringung von Besuch­ern ange­boten wurden.

PDFs zum Download:

Viele Grüße
Ihr Thomas Gep­pert (Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern)

Kopf­bild: pix­abay — Syaibatulhamdi

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