Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundeswirtschaftsministeriums einzureichen.
Schlussabrechnungen müssen zwingend für
- die Überbrückungshilfen 1 bis 4 sowie
- die November- und Dezemberhilfen
erstellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 über das Antragsportal zu beantragen. Werden keine Schlussabrechnungen fristgerecht eingereicht, droht die Rückzahlung der Beihilfen.
Energiepreispauschale: 200 Euro Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-) Fachschüler
Studierende und (Berufs-) Fachschüler können seit dem 15. März einen Antrag auf eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro stellen.
Die Einmalzahlung von 200,- Euro dürfen beantragen:
- Studierende,
- Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler in (Berufs-) Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien.
Auszubildende in einer dualen Ausbildung können keine Anträge stellen, da Berufsschulen und Berufskollegs keine Fachschulen sind.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die Ausbildungsstätten müssen ihren Sitz in Deutschland haben,
- Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert, (Berufs-) Fachschüler sowie Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen müssen zum 1. Dezember 2022 an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein und
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.