Neue Geschäftsordnung der MU

Down­load als PDF

Mittelstand begrüßt kostenfreie Meisterausbildung in Bayern

Vor­sitzende Chris­tine Unzeit­ig: Wichtiger Beitrag im Kampf um Fachkräfte

Der Mit­tel­stand begrüßt die Entschei­dung der bay­erischen Staat­sregierung für eine kosten­lose Meis­ter­aus­bil­dung im Handw­erk rück­wirk­end zum 1. Jan­u­ar. „Mit der staatlichen Kostenüber­nahme für die Meis­ter­fort­bil­dung wird eine langjährige Forderung des Mit­tel­standes erfüllt.“, sagte die Kreisvor­sitzende der MU Dachau, Chris­tine Unzeit­ig, sie sprach von einem „wichti­gen Beitrag im Kampf um drin­gend benötigte Fachkräfte“.

Die Entschei­dung bedeute nicht nur eine finanzielle Erle­ichterung. Sie sei auch ein Zeichen der Wertschätzung handw­erk­lich­er Berufe und ein Sig­nal für die Gle­ich­w­er­tigkeit von beru­flich­er und akademis­ch­er Bil­dung. „Bay­ern befind­et sich damit ein neuer­lich­es Mal in ein­er Vor­re­it­er­rolle“. Nach der Ankündi­gung von Min­is­ter­präsi­dent Markus Söder aus dem Jan­u­ar, sind rasch Tat­en gefolgt.

Die kosten­lose Meis­ter­aus­bil­dung könne auch helfen, die häu­fig schwierige Gen­er­a­tio­nen­nach­folge in den Handw­erks­be­trieben zu erle­ichtern. Viele Inhab­er von Handw­erks-betrieben sucht­en gegen­wär­tig aus Alters­grün­den hän­derin­gend nach qual­i­fizierten Handw­erk­ern, die die Betriebe weiterführen.

MU-Info: Energie-Härtefallhilfe

Bay­erische Energie-Härtefallhilfe

Die Bay­erische Energie-Härte­fall­hil­fe für Unternehmen ergänzt die Ent­las­tungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bun­des, um die Preis­steigerun­gen bei Energie für KMU in Bay­ern abzufed­ern. Unternehmen und Selb­ständi­ge, die auf­grund der Energiekrise außeror­dentliche Belas­tun­gen zu tra­gen haben und dadurch abse­hbar in ihrer wirtschaftlichen Exis­tenz bedro­ht sind (Härte­fälle), kön­nen im Rah­men der Bay­erischen Energie-Härte­fall­hil­fe unter­stützt werden.

Die Bay­erische Energie-Härte­fall­hil­fe für Unternehmen gewährt für den Hil­f­szeitraum von Jan­u­ar bis Dezem­ber 2023 einen Aus­gle­ich für betriebliche Energiekosten von leitungs­ge­bun­de­nen Energi­eträgern (Strom, Gas, Fer­n­wärme) und nicht-leitungs­ge­bun­de­nen Energi­eträgern (leicht­es Heizöl, Holzpel­lets, Hackschnitzel, Flüs­sig­gas, Kohle), soweit die gezahlten Preise über eine Ver­dop­pelung des Durch­schnittspreis­es 2021 hinausgehen.

Anträge kön­nen direkt durch das Unternehmen selb­st oder durch einen qual­i­fizierten Drit­ten (Steuer­ber­ater, Wirtschaft­sprüfer, verei­digten Buch­prüfer, Steuer­bevollmächtigten oder Recht­san­walt) über die elek­tro­n­is­che Antragsplat­tform gestellt werden.

Bevor Sie sich dazu entschei­den, die Härte­fall­hil­fe in Anspruch nehmen zu wollen, lesen Sie bitte unbe­d­ingt die Antworten auf häu­fig gestellte Fra­gen (FAQ), bevor Sie den Antrag stellen.

Nähere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier, darüber hin­aus gibt es auch eine eigene Hot­line, die Sie tele­fonisch werk­tags von 8 bis 18 Uhr unter Tel.: 089 5790 5005 bzw. via E‑Mail unter haertefallhilfe@stmwi.bayern.de erreichen.

 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner