Liebe MU-Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
die IHK hat eine Übersicht zu den aktuellen Förder- und Unterstützungsprogrammen erstellt, die ich Ihnen gerne als Anhang schicken möchte.
Soweit bekannt – werden die Auszahlungszeitpunkte der Programme aufgelistet. Hieraus geht u. a. hervor, dass, nach den ersten Abschlagszahlungen, die direkt im Anschluss an die Antragsstellung erfolgen, die Restbeträge der Novemberhilfe wohl erst ab Anfang Januar ausbezahlt werden. Um zu verhindern, dass dadurch Betriebe in Zahlungsschwierigkeiten bzw. ‑unfähigkeit kommen, finden intensive Gespräche statt, um Möglichkeiten einer Zwischenfinanzierung auszuloten. Auch die Bundesregierung hat eine zeitnahe Lösung versprochen und steht im Austausch mit der EU in Bezug auf die Anpassung des Beihilferahmens und der Beantragung der Novemberhilfe plus.
Betroffenen Betrieben wird empfohlen, bei einer zu überbrückenden Finanzierungslücke, umgehend Kontakt zur Bank aufzunehmen. Oftmals reicht eine Abtretung der Leistungsansprüche in entsprechender Höhe an die Bank, um zu verhindern, in der Zeit bis zur Auszahlung in Schwierigkeiten zu geraten.
Viele Grüße
Ihre Christine Unzeitig
Kopfbild: pixabay: geralt